MEHR FÜR WENIGER / Weihnachtsprodukte, einschließlich Dekorationen, Accessoires, Textilien und Kleidung / Die Aktion gilt nicht für Produkte aus den Kategorien: Geschenkpapier und Geschenktüten. Die Aktion ist gültig vom 19.12.2024 bis 13.01.2025 oder solange der Vorrat reicht.

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Vorschriften für die Mitnahme von Haustieren in Pepco-Filialen

Diese Vorschriften legen die Regeln für die Einführung von Haustieren in Pepco-Filialen fest.
Das Reglement für den Kunden findet man unter www.pepco-stores.de
Über die Regelungen zur Mitnahme von Tieren in die Pepco-Filiale kann sich der Kunde beim Filialpersonal informieren.

Die Fastening der Vorschriften für die Einführung von Tieren in Pepco-Filialen hat folgende Ziele:
• Gewährleistung der Sicherheit und Hygiene der angebotenen Produkte.
• Betreuung der Mitarbeiter und Kunden in der Filiale.

1. Regeln des Reglements
1. Die Filiale akzeptiert Tiere, die vom Kunden auf dem Arm, in einem privaten Rucksack/Korb/Kinderwagen/Transportbox getragen werden oder die an der Leine und in der Nähe des Besitzers geführt werden.
2. Ein Blindenhund/Begleithund für eine behinderte Person wird in der Filiale akzeptiert.
3. In der Filiale ist es verboten:
• das Tragen von Tieren in Einkaufskörben/-wagen,
• das Tier im Verkaufsbereich frei laufen zu lassen.
4. Der Besitzer/Betreuer des Tieres ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Tier andere Kunden beim Einkaufen nicht stört und sich den Produkten nicht direkt nähert.
5. Der Besitzer/Betreuer ist für das Verhalten des Tieres verantwortlich.
6. Der Besitzer/Betreuer haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden.
Wenn ein Filialmitarbeiter entscheidet, dass ein Tier eine Gefahr für die Hygiene der Produkte oder die Sicherheit der Filialmitarbeiter und anderer Kunden darstellt/darstellen könnte, fordert er Sie möglicherweise auf, die Richtlinien der Vorschriften zu befolgen oder die Filiale erneut ohne Ihr Haustier zu besuchen.

2. Assistenz-/Blindenhund
Mitarbeiter sollten behinderten Menschen mit einem Assistenz-/Blindenhund stets den Zugang zur Filiale ermöglichen.
Assistenz-/Blindenhund – ist entsprechend gekennzeichnet und ausgebildet, um einer Person mit einer Behinderung die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.
So erkennt man einen Assistenz-/Blindenhund:

• verfügt über ein Führgeschirr und ein „Assistenzhund“-Abzeichen.
• ist entsprechend ausgebildet.

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